(...) Zwar ist dieses noch immer nicht abgeschlossen, doch hat das Parlament vor wenigen Tagen den Gesetzesentwurf beraten. Was den von ihnen angesprochenen Themenkomplex des Zeugnisverweigerungsrechts anbelangt, so entspricht die Regelung in der aktuellen Fassung des Gesetzesentwurfes (Bundestagsdrucksache 16/9588) exakt jener der gültigen Strafprozessordnung. Das Zeugnisverweigerungsrecht wird also, anders als in Ihrer umfangreichen Anfrage prophezeit, keineswegs "komplett weggeräumt werden". (...)
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(...) Entscheidend für die Änderung ist aber, Jugendliche davor zu schützen, in pornographischen Schriften vermarktet zu werden. Diesen Zweck verfolgt der Rahmenbeschluss, den die Bundesrepublik nun umsetzt und der die Kinderpornographie in seinen Erwägungsgründen zutreffend als eine besonders schwere Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern – gemeint sind damit Personen unter achtzehn Jahren – bezeichnet. (...)
(...) Allein die Tatsache, dass jemand in der Türkei oder Marokko geboren wurde oder dass dessen Eltern aus einem Land des Nahen Ostens stammen, besagt nichts über die Religion eines Menschen. Dort leben außer Muslimen auch Christen, Juden, Aleviten, Yeziden, Drusen, Atheisten, Freidenker etc Einen Zusammenhang zwischen der religiösen Überzeugung eines Straftäters und seiner Tat kann ich in der Regel nicht erkennen. (...)
(...) Aber grundsätzlich gebe ich Ihnen recht. Manche Urteile bleiben auch dann unverständlich und sind nicht nachvollziehbar, wenn man die Akten kennt und die Zeugen gehört hat. (...)
(...) Die Legalisierung von Hanf gehört nach wie vor zum grünen Programm für eine Regierunsbeteiligung. In der letzten rot/grünen Koalition ist die Umsetzung dieses Programmpunktes auch nicht daran gescheitert, daß die Grünen die Legalisierung nicht mehr wollten, sondern weil der Koalitionspartner SPD nicht wollte. (...)
Sehr geehrter Herr Dr. Mainz,
für die Beantwortung Ihrer Frage bitten wir Sie, sich an die zuständigen Bundesministerien oder die Stiftung zur Aufarbeitung der DDR-Geschichte wenden.
Freundliche Grüße,