Antwort 26.07.2024 von Hans-Peter Behrens BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Allerdings endet die Freiheit des Einzelnen und der Presse auch dort, wo die verfassungsrechtlichen Grenzen überschritten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Hass und Hetze gegen die Würde des Menschen verstoßen.
