Antwort 24.09.2024 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Das Compact-Magazin verbreitet seit Jahren irritierende, unsägliche Inhalte. Aber auch die Verbreitung solcher Inhalte kann von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt sein. Es bleibt das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Sollte das Verbot am Ende keinen Bestand haben, wäre das sicherlich kein Ergebnis, worauf die Verantwortlichen stolz sein könnten.
