(...) Soweit ein Anspruch besteht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die erforderlichen Sehhilfen in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise, maximal bis zur Höhe der jeweils geltenden Festbeträge. Diese Regelung wurde mit der Gesundheitsreform 2004 eingeführt und war ein notwendiger Schritt zur Stabilisierung der Finanzgrundlagen, um einen Anstieg der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden. (...)
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(...) bis zur Gesundheitsreform 2004 galt, dass die Krankenkassen Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen - z.B Taxifahrten - in Härtefällen übernehmen konnten. Diese sehr offene Regelung führte dazu, dass die Fahrtkosten auch in vielen Fällen übernommen wurden, in denen es keine guten medizinischen oder sozialen Gründe dafür gab. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde deshalb beschlossen, dass Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden, wie im § 60 SGB V verankert. (...)
(...) Wahrscheinlich hat der Kollege Beuß, der wie die meisten Bürgerschaftsabgeordneten das Parlamentsmandat neben seinem Beruf ausübt, wegen der Parlamentsferien in den vergangenen Wochen nicht regelmäßig in seinen elektronischen Posteingang gesehen. Die Parlamentsferien sind die einzigen Wochen, in der die Bürgerschaftsabgeordneten Urlaub machen können. (...)
Sehr geehrter Herr Purwin,
(...) ich als Gesundheitspolitikerin von Bündnis 90/Die Grünen habe das Anliegen, dass offene Fragen rund um die geplante Impfung gegen die "Schweinegrippe" geklärt werden, damit für möglichst jede Bürgerin und jeden Bürger eine bewusste und informierte Entscheidung pro oder contra Impfung möglich ist. Diese Entscheidung muss eine individuelle sein, da zum einen unterschiedlichen Risiken bei einer Infektion als auch bei einer Impfung bestehen und zum zweiten selbst identische Risiken sehr unterschiedlich von Personen bewertet werden. (...)