(...) Ihr Anspruch auf Einsichtnahme erstreckt sich auf alle objektiven Feststellungen über den Gesundheitszustand des Patienten (z.B. naturwissenschaftlich objektivierbare Befunde, Ergebnisse von Laboruntersuchungen sowie EKG-Untersuchungen, Röntgenbilder usw.) und die Aufzeichnungen über die Umstände und den Verlauf der Behandlung (Angaben über verordneten Arzneimittel, OP-Berichte, Arztbriefe etc.). Ihr Zahnarzt muss Ihnen also die Einsichtnahme in Ihre Patientenakte gewähren. Sollte er dies weiterhin verweigern, wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 22.09.2009 von Ulla Schmidt SPD
Antwort 22.09.2009 von Ulla Schmidt SPD
(...) In Deutschland sind die Kliniker und auch die Pathologen sensibilisiert und achten auf das Auftreten von Krankheitsanzeichen, bei denen es sich um vCJK handeln könnte. Angesichts dieser erhöhten Aufmerksamkeit sind die Fachleute zuversichtlich, dass ein etwaiger vCJK-Fall der erforderlichen Untersuchung zugeführt und identifiziert würde. In diesem Fall würde das zuständige Nationale Referenzzentrum in Göttingen bzw. (...)

Antwort ausstehend von Wolf-Henry Dreblow FDP
Antwort ausstehend von Rüdiger Veit SPD

Antwort ausstehend von Peter Karol Klis Einzelbewerbung
Antwort 20.08.2009 von Tom Koenigs BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Herr Hofmann,
da ich nicht am Robert-Koch-Institut arbeite, kann ich Ihnen dazu leider nichts sagen, auch sind meine Recherchemöglichkeiten im Internet nicht besser als Ihre.
Mit freundlichen Grüssen,