(...) Vor diesem Hintergrund halte ich die Fortentwicklung eines Impfstoffes für wichtig und der Situation angemessen. Das Argument, die Pharmaindustrie würde von dem Medienrummel um die Schweinegrippe profitieren, sehe ich allerdings dadurch entkräftet, dass letztlich jeder Bürger selbst entscheiden kann, ob er sich impfen lassen will oder nicht. Ich sehe vor Allem den positiven Ansatz dahinter - für den Fall der Fälle sollten wir gewappnet sein und die Bevölkerung mit Impfstoff versorgen können. (...)
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(...) auch ich bin froh, dass mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs die Rechtsfrage einer Klärung zugeführt werden konnte, ob das deutsche sog. Fremdbesitzverbot gegen die Niederlassungsfreiheit des EU-Vertrages verstößt und deshalb auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden ist. Nach den Verwaltungsverfahren im Saarland und der Vorlageentscheidung beim EuGH haben wir Klarheit darüber, dass es das deutsche Fremdbesitzverbot gebietet, dass der Betreiber einer Apotheke zwingend auch Apotheker sein muss. (...)
(...) Soweit ein Anspruch besteht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die erforderlichen Sehhilfen in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise, maximal bis zur Höhe der jeweils geltenden Festbeträge. Diese Regelung wurde mit der Gesundheitsreform 2004 eingeführt und war ein notwendiger Schritt zur Stabilisierung der Finanzgrundlagen, um einen Anstieg der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung zu vermeiden. (...)
(...) bis zur Gesundheitsreform 2004 galt, dass die Krankenkassen Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen - z.B Taxifahrten - in Härtefällen übernehmen konnten. Diese sehr offene Regelung führte dazu, dass die Fahrtkosten auch in vielen Fällen übernommen wurden, in denen es keine guten medizinischen oder sozialen Gründe dafür gab. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde deshalb beschlossen, dass Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung nur bei zwingender medizinischer Notwendigkeit vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse übernommen werden, wie im § 60 SGB V verankert. (...)
(...) Wahrscheinlich hat der Kollege Beuß, der wie die meisten Bürgerschaftsabgeordneten das Parlamentsmandat neben seinem Beruf ausübt, wegen der Parlamentsferien in den vergangenen Wochen nicht regelmäßig in seinen elektronischen Posteingang gesehen. Die Parlamentsferien sind die einzigen Wochen, in der die Bürgerschaftsabgeordneten Urlaub machen können. (...)