(...) Eine Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze erscheint auch im Bürgerversicherungsprinzip der SPD wegen des Äquivalenzprinzips und den damit verbundenen hohen verfassungsrechtlichen Hürden äußerst schwierig. Ohne BeitragsbemessungBeitragsbemessungsgrenzeg>Beitrag für die Bürgerversicherung wie eine Steuer erhoben und es könnten Beiträge von mehreren hundert tausend Euro anfallen; das würde das solidarische System stark in Frage stellen. (...)
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(...) bei der von Ihnen genannte Pauschale von 992 Euro handelt es sich laut Abgeordnetengesetz um eine "Unkostenpauschale", die insbesondere für die Betreuung des Wahlkreises, Bürokosten und Porto sowie sonstige Auslagen, die sich aus der Stellung des Abgeordneten ergeben, gedacht ist. Mitarbeiterkosten müssen hieraus nicht bezahlt werden, da hierfür das Land auf Nachweis "die tatsächlichen monatlichen Aufwendungen für Mitarbeiter oder Büro- und Schreibarbeiten bis zu dem Betrag, der dem Bruttoentgelt eines Beschäftigten der Entgeltgruppe 6 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder in der Stufe 6 entspricht", übernimmt. (...)
(...) Das übliche Ziel einer Insolvenz besteht in einer gleichrangigen Bedienung existierender Forderungen der verschiedenen Gläubiger. Die Akzeptanz des Insolvenzverfahrens baut im Wesentlichen darauf, dass nicht Einzelne bevorzugt behandelt werden. Ich halte es für sehr problematisch, wenn sich der Staat hier gegenüber anderen Gläubigern quasi per Gesetz einen Vorteil verschafft. (...)
(...) Die Unionsfraktion hat unter meiner Führung bereits weitgehende Überlegungen zur Reform der deutschen Aufsichtsbehörden angestellt. Da mit einer Einigung über die künftigen europäischen Aufsichtsstrukturen noch im Laufe dieses Jahres gerechnet wird, werden wir als nationaler Gesetzgeber diese Einigung jedoch sinnvollerweise abwarten, bevor wir die Details der neuen Deutschen Aufsicht ausarbeiten. Sobald wir Klarheit über die neue europäische Aufsicht haben, können die Arbeiten an der deutschen Reform weitergehen. (...)
(...) Dazu gehören auch die Kirchensteuern, die ausschließlich von den Angehörigen der Religionsgemeinschaften selbst erhoben werden. Der Staat ist den Kirchen, wie auch anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, lediglich organisatorisch über die Finanzämter bei der Erhebung der Kirchensteuer behilflich, dafür zahlen die Kirchen aber auch ein Entgelt an den Staat. (...)
(...) Es ist heute schon erkennbar, dass wir den jetzigen Umfang der Rente in den nächsten Jahren nicht finanziert bekommen werden. Grundsätzlich werden wir nicht umhin kommen, unser Rentensystem in den nächsten Jahren umzugestalten und zu reformieren. (...)