(...) Im Rahmen dieser Umsetzung soll auch eine entsprechende Änderung in § 176 StGB erfolgen, um die genannte Strafbarkeitslücke zu schließen. Künftig soll sich der Täter strafbar machen, wenn er ein Kind dazu bestimmt, sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die vorgeschlagene Formulierung umfasst alle sexuellen Handlungen des Kindes, auch diejenigen, die das Kind weder an sich noch vor einem anderen vornimmt. (...)
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Antwort 23.01.2008 von Birgit Homburger FDP
Antwort 15.02.2008 von Andreas Jung CDU
(...) Insofern handelte es sich nicht um eine vom Gesetzgeber veranlasste Lockerung des Schutzes von Kindern vor sexuellem Missbrauch, sondern um eine Auslegung der Rechtsprechung. Der BGH-Beschluss führte allerdings eine Strafbarkeitslücke vor Augen, die nach meiner Auffassung nicht hinnehmbar ist. (...)
Antwort 16.11.2007 von Dieter Wiefelspütz SPD
Sehr geehrter Herr Schmitz,
Antwort 13.11.2007 von Dieter Wiefelspütz SPD
(...) das letzte Wort hat immer das Bundesverfassungsgericht. Dessen Entscheidungen sind auch für mich verbindlich. (...)
Antwort 13.11.2007 von Dieter Wiefelspütz SPD
(...) Ich weiche nie aus. Für die Weitergabe von persönlichen Daten ist immer eine nationale Befugnisnorm erforderlich. (...)
Antwort 14.11.2007 von Wolfgang Schäuble CDU
Sehr geehrte Damen und Herren,