(...) Nochmals: Das Töten von Verdächtigen ist eine schwere Straftat. Nach nationalem Recht, aber auch nach Völkerrecht ist das Töten von Verdächtigen strikt verboten. Das Töten von "Verdächtigen" war die Spezialität von Hitler, Stalin, Mao etc. (...)
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Sehr geehrter Herr Hey,
über die Antworten des Kollegen Schäuble gebe ich hier kein Urteil ab. Gerne beantworte ich aber selbst Ihre Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Elvira Drobinski-Weioß
(...) Es gibt keine rechtliche Grauzone, wo der Innenminister sie gern sehen würde. Inzwischen scheint er ja auch von dieser Meinung und seiner Überlegung abgerückt zu sein, die gezielte Tötung von Gefährdern solle rechtlich geregelt werden. (...)
Sehr geehrter Herr Wenzel,
(...) Ein Einsatz der Bundeswehr im Inneren darf nur zulässig sein, wenn es eine besondere Gefährdungslage gibt. Die Bundeswehr sollte dann ergänzend eingesetzt werden, wenn bestimmte Aufgaben von den üblichen Polizeikräften mit den Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht hinreichend in den Griff zu bekommen sind. (...)
(...) Eine generelle Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr im Inneren über die bereits bestehende Möglichkeit im Rahmen der Amtshilfe hinaus lehnt die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag ab. Zwar verschwimmen die Grenzen zwischen Innerer und Äußerer Sicherheit zusehends, jedoch können Polizeiaufgaben nicht vom Militär wahrgenommen werden. (...)