
Antwort 08.09.2005 von Ralf Wohlleben NPD
In der Tat wurde ich bereits von einem Gericht verurteilt. Allerdings ist dies bereits längere Zeit her und ich habe mir seitdem nichts mehr zu schulden kommen lassen.

In der Tat wurde ich bereits von einem Gericht verurteilt. Allerdings ist dies bereits längere Zeit her und ich habe mir seitdem nichts mehr zu schulden kommen lassen.

Sehr geehrter Herr Woitzik,
Sehr geehrter Herr Woitzik,

Sehr geehrte Frau D.,
