(...) Die Umsatzsteuer ließe sich nicht praktizieren, wenn der Unternehmer bei jedem Umsatz die Höhe der im Preis enthaltenen anderen Steuern oder Abgaben ermitteln und aus der Bemessungsgrundlage ausscheiden müsste. Die Umsatzsteuer muss bei der großen Zahl der täglich anfallenden Umsätze vielmehr auf eine Bemessungsgrundlage zurückgreifen, die ohne Schwierigkeiten zu ermitteln ist und keine weiteren Berechnungen erfordert. (...)
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Antwort 26.02.2010 von Leo Dautzenberg CDU
Antwort 04.08.2011 von Gerhard Schick BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Sie haben völlig Recht: Die Mehrwertsteuer wiMehrwertsteuerg>Strombezug nicht nur auf den Verbrauch und etwaige Zählergebühren erhoben, sondern auch auf die Stromsteuer. Es handelt sich somit in der Tat um eine "Steuer auf eine Steuer". (...)
Antwort 04.03.2010 von Axel Troost Die Linke
Sehr geehrte Frau Beeß,
zu Ihrer Frage, ob es rechtmäßig ist, dass die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auch andere Verbrauchsteuern beinhaltet, möchte ich wie folgt Stellung nehmen:
Antwort 26.02.2010 von Jan Mücke FDP
(...) Gleichwohl halte ich die Abschaffung der Straffreiheit nach einer Selbstanzeige für nicht sachgerecht. (...)
Antwort ausstehend von Wolfgang Schäuble CDU
Antwort ausstehend von Sören Bartol SPD