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(...) Sogenannte Steueroasen zu nutzen, ist für mich kein Kavaliersdelikt. (...) Bei organisierter Kriminalität, bei der Aufklärung von Drogenhandel, wenn es um Menschenhandel oder Zeugenschutzprogramme geht, werden beispielsweise durchaus auch zweifelhafte Quellen genutzt und es handelt sich dabei um ein durchaus etabliertes Verfahren. (...)
(...) das Bundesministerium der Finanzen hat die mit dem Ankauf der Daten-CD verbundenen steuerrechtlichen und strafrechtlichen Fragen eingehend geprüft. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung machen sich die handelnden Amtsträger nicht strafbar und die angekauften Beweismittel sind im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren verwertbar. (...)
(...) das Bundesministerium der Finanzen hat die mit dem Ankauf der Daten-CD verbundenen steuerrechtlichen und strafrechtlichen Fragen eingehend geprüft. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung machen sich die handelnden Amtsträger nicht strafbar und die angekauften Beweismittel sind im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren verwertbar. (...)