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Frage von Ferdinand G. • 14.02.2007
Frage an Maria Eichhorn von Ferdinand G. bezüglich Recht
Portrait von Maria Eichhorn
Antwort 05.03.2007 von Maria Eichhorn CSU

(...) Eine vorzeitige Entlassung von RAF-Terroristen mag zwar juristisch richtig sein und der Logik des Rechtsstaats entsprechen. Diejenigen, die den RAF-Terror der 70er und 80er Jahre hautnah miterlebt haben, verstehen diese Entscheidung jedoch nicht. (...)

Portrait von Hans-Christian Ströbele
Antwort 19.02.2007 von Hans-Christian Ströbele BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(...) Allerdings ist Ihre Frage durchaus berechtigt, weil die Verpflichtung allen staatlichen Handelns, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, einer Befragung im "rechtsfreien Raum" Guantanamo und der Nutzung von Erkenntnissen, die durch Folter erlangt sind, entgegenstehen könnten. Ob die Grenzen, staatliche Gewalt nach Artikel 1 des Grundgesetzes einhalten muß, überschritten wurden, soll der Untersuchungsausschuß klären. (...)

Portrait von Rainer Stinner
Antwort 14.02.2007 von Rainer Stinner FDP

(...) Nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen sind zumindest einige Handlungen mit dem Begriff "fragwürdig" zu bewerten. Für mich ist es deshalb das Ziel der Untersuchungsausschüsse, dazu beizutragen, dass wir zu klaren Regeln kommen, was Angehörige deutsche Geheimdienste tun dürfen und was nicht. In der Vergangenheit scheint die Grauzone deutlich zu groß gewesen zu sein. (...)

Portrait von Andreas Dressel
Antwort 17.02.2007 von Andreas Dressel SPD

(...) Ich kann deshalb gut verstehen, dass Sie persönlich Restriktionen für Killerspiele als unnötige Einschränkung oder gar Zensur empfinden. Aber bedenken Sie: Es gibt leider manche, vielleicht sogar viele, bei denen Killerspiele gepaart mit anderen Faktoren sehr wohl gefährliche Auswirkungen haben können. (...) Insofern muss man auch sagen: Ein Grundrecht auf gewaltverherrlichende Killerspiele gibt es nicht. (...)

Portrait von Sebastian Edathy
Antwort 08.03.2007 von Sebastian Edathy SPD

(...) Diskutiert wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich, ob im Rahmen der Strafverfolgung überhaupt eine gesetzliche Grundlage für die Online-Durchsuchung geschaffen werden sollte. Verglichen zu den bislang wenigen Fällen, in denen eine solche Anordnung erfolgte (die nunmehr allerdings rechtswidrig wäre), stellt sich die Frage, ob die Maßnahme des „Bundestrojaners“ überhaupt notwendig ist und ob nicht vielmehr die dadurch beeinträchtigte Privatsphäre sowie die ggf. entstehenden Missbrauchsgefahren unverhältnismäßig wären. (...)