(...) Ich plädiere – unabhängig von den Ergebnissen, zu denen das Gutachten kommen wird – dafür, dass keine Schnellschüsse gemacht werden, etwa um momentane Stimmungen zu befriedigen. Vielmehr sollte die Entscheidung über ein Verbot von „Killerspielen“ auf einer möglicht fundierten Einschätzung der Sachzusammenhänge beruhen und es muss praktikabel sein. Es ist durchaus möglich, dass sich ein Verbot von „Killerspielen“ als notwendig erweist, auch wenn die Mehrheit des Internet-Nutzer wie Sie dagegen ist. (...)
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(...) Auch wenn ich das Interesse der Spielenden an so genannten „Killerspielen“ nicht nachvollziehen kann, trete ich nicht für deren Verbot ein und unterstütze nicht den Gesetzentwurf aus Bayern. Ich meine, dass mit den Jugendschutzbestimmungen und den Regeln des Strafgesetzbuches hinreichende Vorkehrungen getroffen wurden. (...)
(...) Aus diesem Grunde begrüße ich es sehr, dass Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble eine gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Computern schaffen will. Gerade in der heutigen Zeit können wir es uns nicht mehr erlauben, nur schwer durchdringbare Rechtsräume zu tolerieren. (...)
(...) Deshalb plädiere ich dafür, ohne Aufgeregtheit das Für und Wieder dieser Maßnahme sachlich zu bewerten und auf dieser Grundlage ebenso sachlich die gesetzliche Regelung zu erlassen, deren Fehlen der BGH aufgezeigt hat. Ob hierzu eine Grundgesetzänderung notwendig ist, ist derzeit selbst umstritten und bedarf einer eingehenden Klärung. (...)
(...) selbstverständlich werden diese Aspekte bei einer grundsätzlichen Entscheidung zur Online-Durchsuchung zu berücksichtigen sein. (...)