(...) Nachdem wir es im Bundestag nicht aufhalten konnten – gegen Union, FDP und SPD - haben sich die Länder mit grüner Regierungsbeteiligung im Bundesrat um einen sachgerechten Kompromiss bemüht. Leider vergeblich Wir bedauern sehr, dass insbesondere Hamburg sich der Anrufung des Vermittlungsausschusses verweigert und dem Gesetz zu einer Mehrheit verholfen hat. Die jetzt beschlossene Neuregelung der Bestandsdatenauskunft ist und bleibt skandalös. (...)
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(...) Als Ultima Ratio muss eine psychiatrische Zwangsbehandlung zum Wohle der Betroffenen unter sehr engen Voraussetzungen weiterhin möglich sein. Nach sorgfältiger Beratung und unter Einbeziehung von Experten aus Wissenschaft und Praxis sowie von Betroffenen und deren Angehörigen hat der Deutsche Bundestag dafür mit großer Merheit eine neue gesetzliche Grundlage beschlossen. (...)
(...) Die Deutsche Rechtstradition unterscheidet bewusst zwischen Mandatsträgern in Parlamenten und Amtsträgern. Aufgrund der strukturellen Unterschiede zwischen behördlichem und behördenähnlichem Verwaltungshandeln einerseits und politischem Handeln in Volksvertretungen aufgrund eines freien Mandats andererseits wäre eine Gleichbehandlung von Abgeordneten und Amtsträgern (auch im Bereich der Korruption) sachwidrig. So hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung über die Strafbarkeit von Angehörigen kommunaler Vertretungen vom 9. (...)
(...) Ein absolutes Verbot aller Zwangsbehandlungen würde den Staat in die problematische Lage bringen, dass er seinem Schutzauftrag gegenüber solchen Personen nicht nachkommen kann, die krankheitsbedingt nicht erkennen können, dass sie medizinische Hilfe benötigen. Die für solche Situationen diskutierte Variante, die medizinische Behandlung bis zum Zeitpunkt des rechtfertigenden Notstandes (§ 34 StGB) hinauszuzögern, halte ich für alle Beteiligten nicht zumutbar. (...)