Sehr geehrter Herr Mühlberger,
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(...) Für uns steht im Vordergrund, dass Kinder von ihren Eltern geliebt werden und Eltern Verantwortung für ein Kind übernehmen - egal welches Geschlecht die Eltern haben. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zur Sukzessivadoption nicht das Geschlecht der Eltern in den Vordergrund gestellt, sondern festgestellt, dass sowohl Ehe als auch Lebenspartnerschaft "gleichermaßen auf Dauer angelegt und rechtlich verfestigt" seien und insofern keine Unterschiede zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft bestehen, welche die ungleiche Ausgestaltung der Adoptionsmöglichkeiten rechtfertigen könnten. (...)
(...) Im Fall der Adoption ist es deswegen völlig zu Recht so, dass die Jugendämter im jeweiligen Einzelfall entscheiden, welche Entscheidung im Sinne des Kindeswohles die beste für ein Kind ist. Die Aufhebung des Verbotes der gemeinschaftlichen Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare bedeutet lediglich, dass es für Kinder mehr Möglichkeiten gibt. (...)
(...) Ja - ich unterstütze die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre auch auf Bundesebene und freue mich, dass die SPD diese Forderung in ihr Wahl- (...)