(...) Die Krankenkassen erbringen für die Patientinnen und Patienten gleiche Leistungen, haben jedoch unterschiedliche Beitragssätze. Die Versicherten besuchen aber das gleiche Krankenhaus oder den gleichen Arzt, daher gilt nun: gleicher Beitragssatz für gleiche Leistung. Nach wie vor bleibt jedoch der Wettbewerb zwischen den Kassen bestehen: Erwirtschaftete Überschüsse werden als Beitragsrückerstattungen von den Krankenkassen an die Versicherten ausgezahlt. (...)
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(...) Ich favorisiere den Entwurf des Kollegen Wolfgang Bosbach. (...)
(...) Dieser Gedanke ist meines Erachtens im Zöller-Faust-Entwurf am besten umgesetzt. Er sieht vor, dass eine Patientenverfügung immer verbindlich ist, unabhängig davon, ob sie mündlich oder schriftlich verfasst wurde. Eine Beschränkung der Verbindlichkeit der Patientenverfügung auf Krankheiten mit unumkehrbar tödlichem Verlauf, wie es der Bosbach-Röspel-Entwurf vorsieht, gibt es in diesem Entwurf nicht. (...)
(...) Grundlegend sind wir Sozialdemokraten aber davon überzeugt, dass nur eine Bürgerversicherung diese Unterscheidung in private und gesetzliche Krankenkasse wirksam beenden kann. Deshalb setzen wir uns für eine solidarisch finanzierte Bürgerversicherung ein, die allen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes versichert und das Prinzip wahrt, dass starke Schultern mehr tragen sollen als schwache. (...)
(...) Der zukünftige Beitragssatz von Beitragssatz von 15t wird im Übrigen nicht durch den Gesundheitsfonds verursacht, sondern durch andere wesentliche Faktoren: Die demographischen Veränderungen, den technischen Fortschritt, das Ende der Budgetierung der ärztlichen Leistungen die medizinisch-technischen Entwicklungen, die steigenden Ausgaben für Arzneimittel, die Kosten für das ärztliche und pflegerische Personal in Krankenhäusern und die allgemeinen Kostensteigerungen. Eine umfassende und flächendeckende Gesundheitsversorgung mit dem Anspruch auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, hat ihren Preis. (...)
(...) September 2007 ist das Bundesnichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten, das in Einrichtungen des Bundes, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs sowie in Bahnhöfen ein allgemeines Rauchverbot eingeführt hat. Ferner sah es eine Verbesserung des Nichtraucherschutzes am Arbeitsplatz und eine Verschärfung des Jugendschutzgesetzes vor. Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Hochschulen sowie öffentliche Einrichtungen der Länder liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit für den Schutz vor dem Passivrauchen bei den Bundesländern. (...)