(...) 8 SGB III Weiterbildungszeiten zur Hälfte auf die Dauer eines nachfolgenden Restanspruchs auf Arbeitslosengeld angerechnet werden. Es gilt: zwei Tage Leistungsbezug während der Maßnahme verkürzen den Arbeitslosengeldanspruch um einen Tag. Ein Restanspruch von einem Monat bleibt jedoch erhalten. (...)
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(...) Die Aussage „zu Unrecht erhaltene Leistung“ ist juristische Fachsprache. (...)
(...) Die Formulierung "zu Unrecht bezogene Leistung", da gebe ich Ihnen Recht, kann als Vorwurf verstanden werden. Dies ist aber nicht beabsichtigt und auch kein unterschwelliger Betrugsvorwurf Ihrer Arbeitsagentur. (...)
(...) Ihr Unmut über die Formulierung „..zu Unrecht Leistungen erhalten“ kann ich nachvollziehen. Ich möchte jedoch ausdrücklich betonen, dass die gewählte Formulierung kein Betrugsvorwurf ist, sondern nach dem Gesetz (§§ 45, 48, 50 SGB X) immer Voraussetzung dafür, dass die Entscheidung über eine Bewilligung von Arbeitslosengeld auch rückwirkend aufgehoben werden kann. (...)
(...) Tatsächlich dürfte eine von der Agentur für Arbeit genehmigte Trainings- und Qualifizierungsmaßnahme nicht mit dem Wegfall von Leistungen einhergehen, denn der jeweilige Teilnehmer gilt weiterhin als arbeitssuchend. Allerdings gehen Sie in Ihrer E-Mail nicht auf die näheren Umstände ein, deshalb kann ich Ihnen zu Ihrer persönlichen Situation keine weiteren Auskünfte geben. (...)
Sehr geehrter Herr Bogumil,