(...) Die enorme Leistungsfähigkeit unseres sozialen Gesundheitssystems zeigt sich überdeutlich, wenn man sieht, welche Kosten im Krankheitsfall ohne wenn und aber und ohne Ansehen der Person erstattet werden. Nur ein Beispiel: Alleine eine große Regionalkasse finanzierte zwischen 2004 und 2007 Herztransplantationen für 36 Patientinnen und Patienten, vier davon Kinder. (...)
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(...) Wir wollen Eigenverantwortung, Nachhaltigkeit und Wahlfreiheit stärken. Jedem Bürger, der Prämien nicht aufbringen kann, muss über das Steuertransfersystem die Möglichkeit erhalten, einen guten Krankenversicherungsschutz zu erhalten.
(...) Wenn Sie also den Widerwillen liberal mitregierter Länder beim Nichtraucherschutz beklagen, liegt das nicht an irgendwelchen Lobbys. Jetzt kennen Sie den Grund: Die Liberalen wollen, so gut es angesichts der gesetzlichen Zwänge eben geht, private und unternehmerische Freiheitsrechte bewahren. (...)
(...) September dieses Jahres erhalte ich täglich eine Vielzahl von Zuschriften, in denen mir erklärt wird, warum die CSU die absolute Mehrheit verloren hat. Der überwiegende Teil nennt das Nichtraucherschutzgesetz als Hauptgrund, weil dadurch angeblich ein "spezielles bayerisches Lebensgefühl" mit Füßen getreten wurde. Das gleiche höre ich von Gastwirten, die durch das Gesetz einen Umsatzrückgang beklagen. (...)
(...) Mit all diesen Maßnahmen haben wir die Probleme der Contergan-Geschädigten aufgegriffen und für konkrete Lösungen gesorgt. Dabei ist uns bewusst, dass alle Leistungen den Schaden für die Gesundheit und die seelische Belastung der Betroffenen nicht ausgleichen können. (...)
(...) Außerdem entwickelt eine interministerielle Arbeitsgruppe Vorschläge zur Verbesserung der Kostenübernahme von Behandlungen bei Conterganschäden durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Das Bundesgesundheitsministerium versucht, durch Gespräche mit den verschiedenen Organisationen des Gesundheitswesens sicherzustellen, dass Contergangeschädigte alle Leistungen erhalten, auf die sie Anspruch haben. Zusätzlich zu diesen Leistungen stehen den Betroffenen Hilfen nach den Sozialgesetzbüchern IX, XI und XII zur Verfügung. (...)