Familien brauchen Sicherheit, Schutz und Wertschätzung für jede Arbeit die in der Familie wird. Familienarbeit darf nicht zu einem finaziellen Risko werden.
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Im Regierungsentwurf wurde Ihr Anliegen in Form einer Ausnahmeregelung aufgenommen. Dort ist nun vorgesehen, dass Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderung, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, weiterhin den Kindergarantiebetrag (ehemals Kindergeld) direkt erhalten.
Familienleistungen anerkennen.
Das Unterhaltsrecht wollen wir noch stärker am Kindeswohl ausrichten.
Da es sich bei Ihrer Anfrage um einen sehr individuellen Fall handelt, bitte ich Sie, sich für eine fachgerechte Beantwortung direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Fakt ist, dass die Ehe unabhängig von Kindern in Art. 6 Absatz 1 Grundgesetz unter einen besonderen Schutz gestellt ist