Antwort 14.06.2023 von Boris Mijatović BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundesregierung wird sich zu Recht erst dann zu konkreten Sanktionen äußern, wenn klare Belege vorliegen, auf wen die Tat zurückgeht.
Die Bundesregierung wird sich zu Recht erst dann zu konkreten Sanktionen äußern, wenn klare Belege vorliegen, auf wen die Tat zurückgeht.
Das ist kompletter Blödsinn, aber auch kompletter Blödsinn wird durch die Meinungsfreiheit gedeckt