(...) Ja, ich bin der Meinung, dass der Rundfunkbeitrag Sie in Ihren genannten Grundrechten nicht soweit einschränkt, dass es den Grundsätzen unserer Verfassung widersprechen würde. (...)
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(...) Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist die Überwachung der unternehmerischen Tätigkeit auf der Grundlage der Berichterstattung durch die Geschäftsführung. Der Aufsichtsrat hat das Handeln und Unterlassen der Geschäftsführer kritisch zu hinterfragen, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und erforderlichenfalls einzuschreiten, wenn die Geschäftsführer bei der operativen Führung des Flughafenunternehmens den an sie gestellten Anforderungen nicht gerecht werden. Von den 15 Mitgliedern des Aufsichtsrates werden 10 von den Anteilseignern benannt: Vom Bund zwei, von den Ländern Berlin und Brandenburg jeweils vier, sowie den Arbeitnehmervertretern, die nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes bestellt werden. (...)
(...) Der Flughafen BER wird von drei Gesellschaftern, nämlich von den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gebaut. Verantwortlich für die Durchführung des Projekts ist die Geschäftsführung, und nicht der Aufsichtsrat. (...)
(...) in den Beliebtheitsumfragen kommt die Berufsgruppe der Politiker regelmäßig auf den letzten Platz, hinter Anwälten und Bankmanagern. Vielleicht reizt mich gerade das in die Landespolitik zu gehen. Denn dieser Umstand hat auch etwas damit zu tun, das die Distanz zwischen Poliitik und BüergerInnen einfach zu groß ist. (...)