(...) Die Ablehnung dieser Änderungsanträge und die in den letzten Monaten zunehmend emotionaler gewordene Debatte um eine gesetzliche Regelung der Beschneidung hat mich zu der Entscheidung gebracht, keinem der beiden vorgelegten Gesetzentwürfe zuzustimmen. Beide Gesetzentwürfe schaffen keine gesellschaftlich tragfähige Grundlage, um die mit der Problematik der Beschneidung von einwilligungsunfähigen Jungen aufgeworfenen Fragen zu lösen. (...)
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(...) Eine Gleichstellung der Genitalverstümmelung von Mädchen mit der Beschneidung der Vorhaut von Jungen ist absurd und völlig abwegig. Dies tut auch niemand außer denjenigen, die entweder die Genitalverstümmelung erlauben oder die Vorhautbeschneidung auf Teufel komm raus kriminalisieren wollen. (...)
(...) Das ist nämlich falsch. Zur Religionsfreiheit gehört sowohl die Möglichkeit des Aufwachsens in einem religiös-kulturellen Umfeld als auch das Recht, sich als Jugendlicher oder Erwachsener (auch als Mutter oder Vater) gegen die Religion seiner Eltern zu entscheiden. Dies sind zwei Seiten der selben Medaille. (...)
(...) Hinsichtlich der Beachtung des Kindeswillens gibt es allerdings Verbesserungsmöglichkeiten. Ich meine, dass einsichts- und urteilsfähige Jungen selbst in die Beschneidung einwilligen müssen. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Einwilligung ist, dass der betroffene Junge vor der Beschneidung umfassend durch denjenigen über den Eingriff aufgeklärt wird, der den Eingriff vornimmt. (...)
(...) Antwort: Die Frage, vor der wir Abgeordnete stehen, ist nicht, ob die Beschneidung harmlos ist oder nicht. Die Frage ist vielmehr, ob eine Beschneidung dem Kindeswohl schadet oder nicht. Die Mehrheit des Bundestags - über alle Fraktionen hinweg - sieht in der Beschneidung von Jungen keine Beschränkung des Kindeswohls. (...)