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(...) Im Übrigen halte ich Doppelmitgliedschaften für kritisch, zumal diese bei der Kandidatur für Mandate aufgrund gesetzlicher Vorschriften ohnehin unzulässig sind. Der Kandidatur-Bewerber muss in diesem Fall an Eides statt erklären, dass er nur in der genannten Partei Mitglied ist. (...)
(...) ich war vor meinem Piratenengagement zu keiner Zeit in einer anderen Partei und bin es auch jetzt nicht. (...)
(...) Die Doppelmitgliedschaft wäre für mich zu Zeit auch gar nicht zulässig. Zwar erlaubt es die Satzung der Piratenpartei, aber nicht das niedersächsische Wahlgesetz: Als Kandidat für den Landtag darf ich nur entweder parteilos oder ausschließlich Mitglied der mich aufstellenden Partei sein. (...)
(...) Ausdrücklich wird dabei nur auf Suchmaschinen und sogenannte Newsaggregatoren abgestellt. Andere Nutzer wie z.B. Blogger, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft und private oder ehrenamtliche Nutzer sind vom Leistungsschutzrecht nicht betroffen. Das Zitatrecht und die übrigen Schranken des Urheberrechts gelten auch für das Leistungsschutzrecht. (...)