Sie sehen: Wir werden nicht zulassen, dass rechtsextreme Kräfte unser Land in eine gefährliche Richtung treiben.
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Ich habe wiederholt klar gestellt, dass wir uns gegen jede Form des Extremismus zur Wehr setzen müssen.
Die Einstufung einer Partei als extremistisch vermag noch nicht zwangsläufig ein erfolgreiches Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu begründen. Ich bin skeptisch, ob derzeit alle für ein Verbot erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Videoüberwachung darf niemals anlasslos und flächendeckend erfolgen. Öffentliche Sicherheit braucht Prävention, soziale Infrastruktur und gute Stadtplanung.
Jedoch bezweifle ich, dass eine flächendeckende Videoüberwachung des öffentlichen Raums das subjektive Sicherheitsempfinden der Gesellschaft nachhaltig stärken kann.
Dass sich Menschen subjektiv durch die Präsenz von Videokameras auch automatisch sicherer fühlen, ist nicht zwangsläufig gegeben, denn die Voraussetzung müsste dafür sein, dass flächendeckende Videoüberwachung auch objektiv zu einer signifikanten Senkung von Straftaten führen würde.