Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Frage von Bastian G. • 11.06.2024
Zu welchen Namen kann man dann zurückkehren?
Portrait von Marco Buschmann
Antwort 01.07.2024 von Marco Buschmann FDP

Kinder, die durch Einbenennung in eine Stieffamilie integriert worden sind, sollen nicht über das tatsächliche Bestehen des Stieffamilienverhältnisses hinaus an den Einbenennungsnamen gebunden sein

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 10.06.2024 von Marco Buschmann FDP

Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 03.06.2024 von Marco Buschmann FDP

Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP

Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.

Portrait von Sven Lehmann
Antwort 18.06.2024 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sollte eine dieser Bedingungen auf Sie zutreffen, können Sie mithilfe einer Erklärung gegenüber dem Standesamt Ihren Nachnamen ihrem Geschlecht anpassen (§1617f Abs. 1, 3 BGB). Falls nicht, ist eine geschlechtsspezifische Anpassung Ihres Nachnamens leider nicht möglich.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP

Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen