Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Portrait von Tessa Ganserer
Antwort ausstehend von Tessa Ganserer BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
Portrait von Marco Buschmann
Antwort 01.07.2024 von Marco Buschmann FDP

Eheleute, die einen bestimmten Ehenamen angenommen haben, können diesen lediglich im Falle der Scheidung wieder ablegen: Sie können dann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Geburtsnamen oder den Namen, den sie bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt haben, annehmen (§ 1355 Absatz 5 BGB)

Frage von Bastian G. • 11.06.2024
Zu welchen Namen kann man dann zurückkehren?
Portrait von Marco Buschmann
Antwort 01.07.2024 von Marco Buschmann FDP

Kinder, die durch Einbenennung in eine Stieffamilie integriert worden sind, sollen nicht über das tatsächliche Bestehen des Stieffamilienverhältnisses hinaus an den Einbenennungsnamen gebunden sein

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 10.06.2024 von Marco Buschmann FDP

Mit der Reform des Namensrechts schaffen wir jetzt neue Freiheiten. Am 12. April 2024 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beschlossen.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 03.06.2024 von Marco Buschmann FDP

Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP

Im Zuge des neuen Namensrechts wird für minderjährige Kinder aus geschiedener Ehe künftig eine Möglichkeit der Namensänderung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.