Da Kryptowährungen oft als spekulative Anlageobjekte dienen, sollen die Erträge wie andere Kapitalerträge besteuert werden, um Steuerlücken zu schließen
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Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen.
Wenn wir an der Steuerbefreiung nach einer einjährigen Haltefrist festhielten, käme es dazu, dass Kryptowerte im Vergleich zu anderen Kapitaleinkünften steuerlich bevorzugt werden. Da Kryptowerte volatiler sind, sollte es keine steuerlichen Anreize geben, die diese gegenüber anderen Kapitaleinkünften besserstellen. Wir wollen keine Steuerbefreiungen für besonders risikoreiche Anlegerinnen und Anleger.
Ich hoffe, diese Informationen können Sie zunächst etwas beruhigen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist keineswegs entschieden, dass die im Haushaltsentwurf skizzierte Änderung in dieser Form umgesetzt wird.