(...) Im Interesse der Rechtssicherheit für die betroffenen Familien (hier vor allem für die jüdischen Familien, bei denen die Beschneidung der Jungen kurz nach der Geburt stattfindet) ist es nachvollziehbar, dass sich der Gesetzgebungsprozess nicht übermäßig lange hinziehen sollte. Den Zeitdruck, der jetzt aber vor allem von der Union aufgebaut wird, das Gesetz noch vor Dezember zu verabschieden, halte ich für übertrieben und der gebotenen Sorgfalt nicht angemessen. (...)
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(...) Ich bin der Auffassung, dass das Gesetz eine ethisch überzeugende und verfassungskonforme Antwort auf die Fragen gibt, die das Urteil des Landgerichts Köln aufgeworfen hat. (...)
Sehr geehrter Herr Gengnagel, sehr geehrter Dr. Plehn,
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Beschneidung des männlichen Kindes. Sie haben sich darin gegen die geplante gesetzliche Regelung über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung eines männlichen Kindes ausgesprochen. (...)
(...) Das Landgericht Köln hat mit seinem Urteil vom 7. Mai 2012 die Beschneidung minderjähriger Jungen aus religiösen Gründen als rechtswidrige Körperverletzung gewertet. Dies hat zu einer breiten öffentlichen Diskussion zur Zulässigkeit von Beschneidungen geführt. (...)
(...) Prinzipiell bin ich der Meinung, dass eine Lösung gefunden werden sollte, die sowohl dem Kindeswohl als auch den Interessen von Juden und Muslimen in Deutschland Rechnung trägt. Die Beschneidung von Jungen ist ein zentraler Bestandteil dieser Religionen und fällt damit ebenso unter den Schutz des Grundgesetzes, namentlich Art. 4, Abs. (...)