(...) Prinzipiell bin ich der Meinung, dass eine Lösung gefunden werden sollte, die sowohl dem Kindeswohl als auch den Interessen von Juden und Muslimen in Deutschland Rechnung trägt. Die Beschneidung von Jungen ist ein zentraler Bestandteil dieser Religionen und fällt damit ebenso unter den Schutz des Grundgesetzes, namentlich Art. 4, Abs. (...)
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Sehr geehrter Herr Kaiser,
haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag zum Thema Beschneidung von Jungen, auf das ich gerne kurz eingehen möchte.
(...) Die Beschneidung von Jungen mit Einwilligung ihrer Eltern soll daher auch künftig zulässig sein, wenn gewährleistet ist, dass dabei alle modernen medizinischen Standards eingehalten werden. Jüdisches und muslimisches religiöses Leben muss weiterhin in Deutschland möglich sein. (...)
(...) Was die Frage nach dem Wahlalter betrifft, so bin ich jedoch etwas zurückhaltend: Verantwortung zu übernehmen bedeutet in der Konsequenz nicht nur, mehr Rechte zu genießen, sondern es bedeutet auch, dass man für die Folgen aus den eigenen Handlungen einsteht. Eine Senkung des Wahlalters könnte demnach zu einer Diskussion um die Senkung der Volljährigkeitsgrenze und damit zu einer früheren Anwendung des Erwachsenenstrafrechts führen. (...)
(...) Die Zulässigkeit der Beschneidung muss deshalb geklärt werden, weil dazu ein Urteil des Landgerichtes Köln erfolgt ist, das eine Beschneidung als rechtswidrige Körperverletzung gewertet hat. Da eine abschließende juristische Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht in absehbarer Zeit nicht erfolgen können wird, ist es auch daher Aufgabe des Gesetzgebers, zu entscheiden, ob die Beschneidung von Jungen trotz verständlicher Einwände mit dem Kindeswohl vereinbar ist. (...)