Sehr geehrter Herr Richter,
um Ihnen weiter helfen zu können, brauche ich von Ihnen eine nähere Beschreibung Ihrer Situation. Denn bei der Sozialgesetzgebung greifen die Regelungen individuell nach den Lebensumständen des Bürgers.
Sehr geehrter Herr Richter,
um Ihnen weiter helfen zu können, brauche ich von Ihnen eine nähere Beschreibung Ihrer Situation. Denn bei der Sozialgesetzgebung greifen die Regelungen individuell nach den Lebensumständen des Bürgers.
(...) Nach dem derzeitigen Stand werden gem. § 82 SGB XII alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe -, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und in dieser Höhe bestimmte Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz herangezogen. Von diesem Einkommen sind verschiedene Ausgaben abzugsfähig (z. (...)
(...) Keine der beiden Maßnahmen -- weder die Anhebung der Zuzahlungen noch die Nicht-Erstattung rezeptfreier Arzneimittel -- wurden bisher bei der Festsetzung der Regelsätze für ALG II und Sozialgeld angemessen berücksichtigt. Dieses muss dringend nachgeholt werden. (...)
(...) 350 Arbeitlose betreut, sondern nur noch für 75 Arbeitslose zuständig ist. Das ALG -II wurde so angelegt, dass es die Grundsicherung des Lebensunterhaltes sichert. Die Grundsicherung ist dabei - im Idealfall - nicht als Dauerlösung für den Lebensunterhalt gedacht, sondern um die Zeit der Arbeitslosigkeit zu überbrücken. (...)
(...) Ich verstehe Ihre verzweifelte Situation. Wir werden auch weiterhin mit allen demokratischen Mitteln gegen Hartz IV kämpfen. (...)
(...) nach dem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juni 1995 hat die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorzulegen (siehe auch Bundestagsdrucksache 13/1558 vom 31. Mai 1995). (...)