Antwort 14.01.2013 von Thomas Bareiß CDU
(...) herzlichen Dank für Ihre Frage. Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden und Stiftungen fallen unter die veröffentlichungspflichtigen Angaben gemäß den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestags. Weitere Hinweise finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/nebentaetigkeit/hinweise17.html (...)