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(...) Ich habe außerdem über die StaatsanwaltschafStaatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeantrag gestellt wird. Auch darüber hat jedoch ein unabhängiges Gericht zu befinden. (...)
(...) Die Transparenz-Regeln für Abgeordneten-Nebeneinkünfte sahen bisher ein Drei-Stufen-Modell vor, die seinerzeit so auch explizit von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vertreten wurden. Alle Abgeordneten müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestags den genauen Betrag ihrer Nebeneinkünfte melden, der diese unterteilt in drei Einkommensstufen veröffentlicht. (...)
(...) Die Gehälter werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die jeweiligen Mitarbeiter/-innen ausgezahlt. Nicht in Anspruch genommene Personalmittel behält der Deutsche Bundestag ein, sie verfallen am Jahresende. (...)