Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 10.01.2008 von Gerhard Henkel FREIE WÄHLER

(...) Das Rauchverbot muss in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen gelten und auch in Speisegaststätten, in Räumlichkeiten in denen sich Erwachsene mit Kindern aufhalten., also überall dort, wo Nichtraucher und Raucher zwangsläufig zusammentreffen. (...)

Portrait von Bernd-Carsten Hiebing
Antwort 18.01.2008 von Bernd-Carsten Hiebing CDU

(...) Bzgl. des Nichtraucherschutzgesetzes möchte ich darauf hinweisen, dass wir durchgesetzt haben, dass es eine Übergangsfrist von 3 Monaten gab, dass abgetrennte Raucherräume errichtet werden können und dass bereits nach zwei Jahren eine Wirkungsananlyse des Gesetzes durchgeführt wird. (...)

Portrait von Karin Stief-Kreihe
Antwort 09.01.2008 von Karin Stief-Kreihe SPD

(...) ich kann verstehen, dass man mit der ein oder anderen politischen Entscheidung nicht einverstanden ist, daraus allerdings eine Wahlverweigerung abzuleiten, halte ich für nicht angebracht. Ich halte auch das Nichtrauchergesetz, ich rauche selbst sehr gerne eine Zigarette, nicht unbedingt für die bedeutsamste politische Entscheidung. Ich wünschte mir wir könnten mehr auf gegenseitige Toleranz und Rücksichtnahme setzen und müßten nicht alles bis ins Kleinste gesetzlich regeln. (...)

Antwort 24.01.2008 von Bernd Fell FDP

(...) Die Anregung zur generellen Einführung der Sommerzeit bei uns kam von Frau Koop, soweit mir bekannt, aus Gründen der Umstellungskosten und der Energieeinsparung. Da dies tatsächlich, wie Sie richtig schreiben, einer Abschaffung der MEZ in Deutschland gleichkommt, wäre dies sicher nur im Verbund mit anderen Westeuropäischen Staaten sinnvoll machbar. Dem müsste außerdem auch eine Anhörung zu allen Auswirkungen vorangehen. (...)

Portrait von Ulla Schmidt
Antwort 05.02.2008 von Ulla Schmidt SPD

(...) Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung sind, wie von Ihnen ja auch in Anspruch genommen, Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse hat allerdings vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan zu genehmigen und darf sich höchstens zu 50 vom Hundert an den dort aufgelisteten Kosten beteiligen. (...)