Mir wäre es wichtig, dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin klaren Regeln unterliegt aber nicht mehr im Strafgesetzbuch verankert ist. Die Beratungspflicht und die 12-Wochen-Frist müssen bleiben, so kann das ungeborene Leben geschützt werden und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen wird respektiert.
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Antwort 15.12.2024 von Susanne Schneider FDP
Antwort 09.02.2025 von Gyde Jensen-Bornhöft FDP
Eine moderne Gesellschaft, die sich den Werten von Freiheit und Selbstbestimmung verpflichtet fühlt, muss bereit sein, eine sachliche Debatte über die Reform des § 218 StGB zu führen
Antwort 05.12.2024 von Yvonne Gebauer FDP
Die heutige Regelung des Paragrafen 218 StGB halte ich für angemessen, weil sie den Bedürfnissen der betroffenen Frauen Rechnung trägt.
Antwort 21.04.2025 von Julia Goll FDP
Zu § 218 bin ich der Ansicht, dass er abgeschafft gehört. Eine Frau hat faktisch die Selbstbestimmung über ihren Körper und ich halte nichts von einer rechtlichen Einschränkung bis hin zur Bestrafung.
Antwort 05.12.2024 von Franziska Müller-Rech FDP
Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
Antwort ausstehend von Kristine Lütke FDP