Antwort 02.09.2005 von Kristina Schröder CDU
Sehr geehrter Herr Bender,
wie ich bereits geschrieben habe: Es wird keine 2. Verfassungsbeschwerde geben. Im Übrigen bitte ich Sie, den genauen Tenor der Entscheidung des BVerfG zu zitierten:
Sehr geehrter Herr Bender,
wie ich bereits geschrieben habe: Es wird keine 2. Verfassungsbeschwerde geben. Im Übrigen bitte ich Sie, den genauen Tenor der Entscheidung des BVerfG zu zitierten:
Herr Kreft,
Sehr geehrter Herr Häbel,
Ihre Frage ist zwar offensichtlich an Herrn Thul gestellt, trotzdem gehe ich gerne kurz auf diesen Sachverhalt ein.

Sehr geehrter Herr Tümmler,