(...) Das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von medizinischen Daten mittels der elektronischen Gesundheitskarte ist nur mit dem Einverständnis (der Versicherten) und nach vorheriger Information der Versicherten zulässig. Die Datenverarbeitung mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte beschränkt sich auf das zur Versorgung Erforderliche. Patienten können einzelne Datensegmente für den Zugriff freigeben oder sperren oder auch löschen. (...)
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(...) Im deutschen Gesundheitssystem gibt es erhebliche Effizienzsteigerungsmöglichkeiten. (...) Eine elektronische Gesundheitskarte könnte mittel- und langfristig eine Vielzahl von Funktionen übernehmen. (...)
(...) Ich bin der Meinung, dass auch Arbeitnehmer/innen auf dem Markt entscheiden können, ob sie in Raucher- oder Nichtrauchergaststätten arbeiten wollen. Niemand darf gezwungen werden, sich dem Tabakrauch auszusetzen oder andere gesundheitsschädliche Tätigkeiten aufzunehmen. (...)
(...) Nach dem FDP-Modell hat jeder Bürger und jede Bürgerin hat bei Geburt einen Anspruch darauf, zumindest im Umfang der Regelleistungen unabhängig von seinem Gesundheitszustand ohne Risikozuschläge versichert zu werden. Die Regelleistungsprämie für die Kinder wird über das Steuersystem, ebenso finanziert, wie Kosten, die mit Schwangerschaft und Mutterschaft verbunden sind. Jeder Bürger muss in der Lage sein, eine Versicherung abzuschließen, die zumindest die Regelleistungen umfasst. (...)