Sehr geehrter Herr Tiedtke von Koß,
vielen Dank für Ihre Anfrage über „abgeordnetenwatch.de“.
Sehr geehrter Herr Tiedtke von Koß,
vielen Dank für Ihre Anfrage über „abgeordnetenwatch.de“.
(...) Die Anwendung eines nicht verfassungskonformen Wahlrechts müsste im konkreten Fall gerichtlich bewertet werden. Denkbar wäre u.a. (...)
(...) Dieses Wahlrecht hat sich sehr bewährt. (...) Dies hat mehrere Vorteile: Zum einen wird mit dem bestehenden Wahlrecht die wirkliche Wahlpräferenz nahezu aller Wählerinnen und Wähler auch im Parlament deutlich erkennbar. (...) Daher unterstütze ich eine Wahlrechtsreform, die grundsätzlich das aktuelle bestehende Mischwahlsystem beibehält. (...)

(...) Eine Notwendigkeit für eine unmittelbare Auflösung des Deutschen Bundestages vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes sehe ich nicht. Die Richter haben der Politik aufgetragen, für die nächste Bundestagswahl im kommenden Jahr eine Neuregelung der entsprechenden Teile des Wahlrechts zu finden. (...)