(...) Der Vergleich mit der Beschneidung von Jungen ist schon aufgrund des völlig unterschiedlichen Maßes an Gewalt unzulässig. Bei der Beschneidung von Mädchen werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane ganz oder zum Teil entfernt, oft wird auch die Vaginalöffnung teilweise vernäht. Beschneidungen bei Mädchen sind gefährliche Körperverletzungen und in Deutschland - wie übrigens auch in allen anderen Staaten der Europäischen Union - zu Recht strafbar und verboten. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
(...) Verschiedene Punkte können entscheidend für die Ablehnung eines Kindergeldantrags sein. (...)
(...) Die Beschneidung eines Jungen "brandmarkt" ihn nicht, wie Sie meinen, da dieser Eingriff auch aus anderen als religiösen Gründen häufig durchgeführt wird. Aus einer Beschneidung kann daher nicht auf eine Religion zurückgeschlossen werden. (...)
(...) Für das religiöse Selbstverständnis von Juden und Muslimen ist die Beschneidung von Jungen jedoch von grundlegender Bedeutung. Sie fühlen sich durch das Urteil ausgegrenzt und fürchten ganz generell um die soziale Akzeptanz ihres religiösen Lebens in Deutschland. (...)
(...) Unsere jüdischen und muslimischen Mitbürger sollen die Beschneidung auch in Zukunft frei von Sanktionen ausüben können. Allerdings muss die gesetzliche Regelung auch den hohen Stellenwert zum Ausdruck bringen, den unser Grundgesetz dem Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit eingeräumt hat. (...)