(...) Ihre erste Grundannahme - dass der Bund für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich sei - ist nicht richtig: Zuständig ist der Bund nur für seine eigenen Arbeitsplätze und öffentlichen Gebäude sowie laut Grundgesetz für "unmittelbare" Gesundheitsgefährdungen. Da es sich bei den gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens um mittelbare Folgen handelt, ist der gesamtstaatliche Gesetzgeber nicht zuständig. (...)
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(...) in Hamburg ist das Verfahren zur Einführung des Brustkrebsscreening ins Stocken geraten, da eine beim Vergabeverfahren nicht zum Zuge gekommene Röntgenpraxis den Rechtsweg eingeschlagen hat. Aufgrund der nun durchzuführenden rechtlichen Überprüfung der Vergabe der Screeningleistungen kommt es zu Verzögerungen, da das zuständige Sozialgericht die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet hat. (...)
Sehr geehrter Herr Wilstermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur SWR-Sendung Report Mainz vom 26.02.07. Ich werde Ihnen auf dem Postweg direkt antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Koschorrek
Sehr geehrter Herr Ritter,
(...) bisher gibt es im Bundestag zum Thema der Regelung von Gesundheitsfachberufen, in dem der Rettungsassistent enthalten ist, nur Gesetzentwürfe. (...)
(...) Für die gesamte Krankenhausplanung gilt, daß Sie unverändert in staatlicher Hand bleibt. (...) Diese Krankenhausplanung nun wird regelmäßig überprüft und an ggf. (...) Aber das wird auch die beste Krankenhausplanung leider nicht ändern können. (...)