Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Wir haben schon sehr früh im Verfahren zum Bürokratieentlastungsgesetz IV darauf aufmerksam gemacht, dass die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen ein Problem darstellt, insbesondere für die Aufklärung von Steuerbetrugsfällen wie Cum-Ex und Cum-Cum.
Es darf keinen Freifahrtschein für Milliardengeschäfte und kriminelle Machenschaften geben.
Trotz der verbleibenden Herausforderungen haben wir das Ziel verfolgt, die negativen Auswirkungen der Fristverkürzung zu minimieren und gleichzeitig einen wichtigen Schritt in Richtung Bürokratieabbau zu gehen.
Der Gesetzentwurf liegt seit März 2023 vor. Sie können sich dazu immer auch an MdBs oder involvierte Minsterien aus wenden.