Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

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Antwort 15.06.2012 von Marco Wanderwitz CDU

(...) Den Fiskalpakt halte ich wie schon gesagt aus den beschriebenen Gründen für absolut in deutschem und europäischen Interesse. Was den ESM betrifft sind noch immer Punkte im Fluss und ist meine Entscheidung deshalb nicht gefallen. (...)

Portrait von Kai Wegner
Antwort 26.06.2012 von Kai Wegner CDU

(...) Weiterhin hat das Bundesverfassungsgericht festgehalten, dass unbestimmte haushaltspolitische Ermächtigungen - also gewissermaßen Blankoschecks - ebenso unzulässig wären wie die Haftungsübernahme für die Entscheidungen anderer Staaten. Abgesehen davon gilt im ESM-Gouverneursrat das Einstimmigkeitsprinzip, so dass ohnehin nichts über Deutschlands Kopf hinweg entschieden werden kann. (...)

Der Abgeordnete trägt ein dunkelblaues Hemd und Sakko und steht vor einer grauen Wand
Antwort 03.09.2012 von Harald Ebner BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) die Abstimmungen zu ESM und Fiskalpakt sind ja bereits erfolgt. (...) Der Bundestag verliert durch die Annahme von ESM und Fiskalpakt seine Budgethoheit nicht, denn im Umsetzungsgesetz zum Rettungsschirm ist klar geregelt, dass Deutschland Gewährleistungen in Höhe von maximal 211 Milliarden Euro bereitstellt. (...) Unter Berücksichtigung von parlamentarischer Kontrolle, festgeschriebenen Auflagen und rechtsstaatlichen Gesetzgebungsmechanismen führen die Beschlüsse zur Annahme des ESM und Fiskalpakt weder zu einer Entmündigung Deutschlands in Fragen der nationalen Finanzhoheit, noch zur Abkehr von demokratischen Normen des Grundgesetzes. (...)

Portrait von Katja Dörner
Antwort 17.07.2012 von Katja Dörner BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

(...) Ich kann und möchte Ihnen insofern keine andere Antwort übermitteln, da ich als kinderpolitische Sprecherin in der Frage der Nachwuchswerbung der Bundeswehr im engen Austausch mit den KollegInnen des Verteidigungsausschusses stehe. (...) Darüber hinaus trete ich auch für einen Verzicht von Nachwuchswerbung der Bundeswehr mit der Zielgruppe Minderjährige ein. (...) Meines Erachtens kann das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht auf die Nachwuchswerbung der Bundeswehr angewandt werden, da es sich bei der Bundeswehr um eine Organisation handelt, die eine hoheitliche Aufgabe erfüllt, und nicht um einen Wettbewerbsteilnehmer im Sinne des UWG. (...)