(...) Der Umstand, dass die Masernschutzimpfung durch die Kombinationsimpfstoffe auch gleichzeitig gegen Krankheiten wie Röteln oder Mumps schützt, ist zwar formal unterschlagen worden, ist aber aus einer Risikoanalyse heraus eher zu befürworten, da so das bereits geringe Risiko von Impfnebenwirkungen von drei auf eine Impfung verringert werden kann. (...)
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(...) Vor diesem Hintergrund sieht der wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine generelle Impfplicht als nicht zu rechtfertigen an. Jedoch sieht der vorgelegte Gesetzesentwurf keine generelle Impfpflicht vor, sondern eine partielle Impfplicht für Risikogruppen in öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen. Dies betrifft vorrangig Kinder, die in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut werden, also insbesondere in Kindertagesstätten, Kinderhorten, Schulen, sonstigen Ausbildungseinrichtungen sowie in bestimmten Formen der Kindertagespflege. (...)
(...) vielen Dank für ihre Frage an mich zur Masernschutzgesetz. Ich habe mich im Deutschen Bundestag für eine Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen ausgesprochen. (...)
(...) meiner Ansicht nach ist eine Impfpflicht verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen. Die Ausführungen in der von Ihnen benannten Ausarbeitung des Wissenschaftliche Dienstes des Bundestages WD 3 - 3000 - 019/16 sind durchweg überzeugend. (...)
(...) Ich habe deshalb bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 14. November 2019 gegen eine Impfpflicht gestimmt. (...)