Gesamtgesellschaftlich hat sich in den letzten Jahren ein enormer Paradigmenwechsel vollzogen.
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Im Dezember 2021 gab es eine gesetzliche Änderung in der Tierschutz-Versuchstierverordnung. Diese Änderung besagt, dass nunmehr auch Versuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in einem vollständigen vollen Genehmigungsverfahren geprüft werden und nicht wie zuvor nur einer Anzeigepflicht unterliegen.
Für eine zweckgebundene Abgabe anstelle einer Steuer existiert bisher aber kein einziger Vorschlag, der europarechtskonform umsetzbar wäre. Problematisch wäre, dass diese Abgabe immer auch auf importiertes Fleisch aus dem Ausland erhoben werden müsste, ausländische Betriebe im Gegenzug aber nicht von Investitionsförderungen in höhere Tierhaltungsstandards profitieren würden. Das BMEL konnte hierzu bislang kein Konzept vorlegen.
Es gibt immer weniger niedergelassene Tierärzte und Tierärztinnen mit eigener Praxis. Das ist insbesondere auf dem Land, wo ich wohne, ein Problem, weil so ein Mangel und teilweise lange Anfahrtswege entstehen.