(...) Das geltende Recht ist jedoch steuersystematisch unsinnig, verfassungswidrig und nichts anderes als ein erneuter dreister Griff in die Taschen der Bürger. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleibt abzuwarten. (...)
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(...) Diese Freiwilligkeit ist es denn auch, die nach dem geltenden Steuerrecht eine Kultursteuer nicht zulässt. Mit einer Kultursteuer würde der Staat indirekt denjenigen, der aus der Kirche ausgetreten ist, mit einer Sanktion belegen, bzw. die Freiwilligkeit aushöhlen. (...)
(...) man beruft sich darauf, dass die Vertragspartner Anspruch darauf haben, dass ihre Daten nicht bekannt werden, insbesondere nicht der Konkurrenz. Und dann wird argumentiert, dass die Interessen der Öffentlichkeit dahinter zurückstehen müssen. Das kann man allerdings auch gänzlich anders sehen. (...)
(...) Die Höhe der einzelnen Beiträge steht in engem Zusammenhang mit der Wirtschaftskraft des jeweiligen Mitgliedstaates. Staaten wie Luxemburg, die Niederlande oder Schweden entrichten beispielsweise höhere Beiträge pro Kopf als Deutschland. Auch ist zu bedenken, dass rund 80 Prozent des nationalen Beitrags an EU-Eigenmitteln wieder über EU-Programme nach Deutschland zurück fließen. (...)