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Eine Zusatzbelastung des Systems durch eine (Teil-) Streichung des § 34 SGB V bzw. durch eine Erweiterung des Leistungskatalogs, ist derzeit nur durch eine Erhöhung der Beiträge möglich. Dafür gibt es allerdings aktuell keine politischen Mehrheiten und somit ist eine Erstattung dieser Medikamente in naher Zukunft leider unwahrscheinlich.
Die große Vielfalt an gesetzlichen Krankenkassen hat historische Gründe und soll den Wettbewerb und die Wahlfreiheit für die Versicherten fördern.
Als Sozialpolitikerin liegt mir natürlich besonders am Herzen, solidarisch mit Menschen zu sein, die stärker gefährdet sind. Das heißt konkret, sich den möglichen COVID-19-Risiken bewusst zu sein und präventiv zu handeln – und somit einen wertvollen Beitrag zu leisten, die Belastung für seine Mitmenschen zu minimieren.
Durch die Förderung und durch den kontinuierlichen Dialog mit der Wissenschaft und den Betroffenen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Entwicklung des Forschungsfeldes und der daraus entstehenden Förderbedarfe im Blick