Sehr geehrter Herr Nöcker,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Mai 2008.
Sehr geehrter Herr Nöcker,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Mai 2008.
(...) Ich persönlich werte die Aufgabe als Bundestagsabgeordnete -- und in meinem Fall als parlamentarische Staatssekretärin -- als Vollzeitaufgabe, die es mir nicht ermöglichen würde, solche Nebentätigkeiten auszuüben. Ich bin der Überzeugung, dass meine Wählerinnen und Wähler zu Recht den Anspruch haben, dass ich meine Arbeitszeit voll dieser Aufgabe widme. (...)
(...) Nur die Form des Zusammenlebens in der Ehe wird unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes gestellt. Leben die Ehepartner auf Dauer getrennt, ist die Ehe geschieden oder lebt ein Paar ohne Trauung zusammen, gibt es keinen Grund, die Steuerbelastung nach dem Splittingverfahren zu ermitteln, da die für das Ehegattensplitting maßgebenden Grundannahmen des Gesetzgebers zu den Lebensverhältnissen in der zivilrechtlichen Ehe nicht mehr bzw. nicht gegeben sind. (...)