(...) Allerdings will ich nicht ausschließen, dass sich bei Volksentscheiden noch mehr Menschen an öffentlichen Diskussionen beteiligen würden, als das gegenwärtig der Fall ist. Ein Grundproblem bliebe aber bestehen: Eine gemeinsame Lösungsfindung, von der Sie schreiben, ist bei Volksentscheiden nur eingeschränkt möglich, da die beiden Alternativen („Ja“ oder „Nein“) von Anfang an vorgegeben sind. (...)
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(...) Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 21. Juli 2010 entschieden, dass die Überwachung von Abgeordneten, in diesem Fall der Partei "Die Linke", grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist. Jedoch müssen dafür konkrete Anhaltspunkte wie z.B. verfassungsfeindliche Bestrebungen der Partei vorhanden sein. (...)
(...) Die Beobachtung der Kolleginnen und Kollegen von der Linken-Fraktion halte ich für politisch für falsch und nicht vereinbar mit dem Gesetz. Vor allem ist es mit der Stellung der Bundestagsabgeordneten nach dem Grundgesetz und verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht für vereinbar. Vollends unverantwortlich ist der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln zumindest durch die VS-Ämter von Bundesländern. (...)
Sehr geehrte Frau Langel,
(...) Die Rettungsschirme sind Ausdruck der innereuropäischen Solidarität. Diese Solidarität ist selbstredend keine Einbahnstraße. (...)