(...) Uns ging es nur darum, dem Jungen klarzumachen, daß es nicht richtig ist, gegen den Kopf eines Menschen eine harte Kugel mit einer Zwille zu schießen. Da wir die Anschrift der Eltern nicht erhielten, sahen wir im Jugendamt die geeignete Stelle. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
(...) In der DDR wurde das Nürnberger UrteilNürnberger Urteiltrong>Völkerrecht anerkannt, in der Bundesrepublik Deutschland nicht. Unabhängig davon ist ein Bezug auf das Urteil von wichtiger politischer Bedeutung in einem NPD-Verbotsverfahren. (...)
(...) Ich rate Ihnen, sich bitte ausführlicher mit den von den öffentlich-rechtlichen Sendern zur Verfügung gestellten Materialien zu befassen, die in vielfältiger Weise belegen, wofür das Geld der RundfunkgebührenzahlerInnen ausgegeben wird. Ich rate Ihnen auch, sich bitte mit den politischen Entwicklungen in Ländern zu befassen, wo solche Angebote leider nicht oder nicht mehr zum Alltag der Menschen gehören. (...)
(...) Nach diesem Modell sind für die Entstehung von Süchten neben dem Suchtmittel selbst gesellschaftlich-kulturelle Umweltfaktoren sowie in der Person liegende soziale, biologische und psychische Merkmale entscheidend. Eine Drogenpolitik, die nur auf einzelne Substanzen fokussiert, ist nach diesem Modell weniger wirksam. Auch die Frage nach einem "objektiven" Ranking von Substanzen spielt vor diesem Hintergrund nur eine untergeordnete Rolle. (...)
(...) 1. Täglich informieren sich rund 33 Millionen Bürgerinnen und Bürger über eine Nachrichtensendung im Fernsehen, eine Mehrheit davon zieht dabei die öffentlich-rechtlichen Angebote den Privat-TV-Info-Angeboten vor und hält sie auch für glaubwürdiger, wie uns repräsentative Befragungen signalisieren. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst neben Information und Bildung auch die Unterhaltung. (...)

(...) Bei dem Vertrag über die Errichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen souveränen Staaten (den 17 Euro-Mitgliedstaaten). Das Europäische Parlament hat keine juristischen Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung dieses Vertrages und bei dessen Anwendung. (...)