(...) Letztmals wurde die Beamtenversorgung in den Jahren 2003 und 2004 prozentual erhöht, jedoch gleichzeitig ab dem Jahr 2004 mehrfach die Jahressonderzahlung gekürzt, gegenwärtig erhalten die Versorgungsempfänger des Bundes noch 12,25 Monatsbezüge. Die Sonderzahlung selbst stellt keine Bevorzugung gegenüber den Rentnern dar, weil bei der Rentenberechnung alle beitragspflichtigen Bezüge, also beispielsweise auch "Weihnachtsgeld" berücksichtigt werden. (...)
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(...) Gemäß der oben genannten Neuregelung stünde nun zum ersten Mal eine Anpassung der Entschädigungen an. Diese fallen mit den bereits 2007 im Rahmen der Neuregelung beschlossenen Erhöhungen zusammen. Ich teile die Auffassung meines Fraktionsvorsitzenden, dass die Umsetzung dieser Regelung angesichts der öffentlichen Diskussion momentan nicht möglich ist. (...)
Sehr geehrter Herr Willwert,
(...) Anders ausgedrückt: Je höher die Lohnabschlüsse, umso mehr kann auch den Rentnern gegeben werden. Es handelt sich bei der "Diätenerhöhung" nicht um ein "unverschämte Selbstbedienung". Fakt ist, dass Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorschreiben, dass die Höhe der Entschädigung durch das Gesetz festgelegt werden muss. (...)