
Antwort 20.03.2006 von Klaus Rapp Republikaner
Sehr geehrter Herr Feitenhansl,

Sehr geehrter Herr Feitenhansl,
Sehr geehrter Herr Joos,
Sehr geehrter Herr Jenni,
Sehr geehrter Herr Kühle,
aufgrund der vielfältigen Lebensformen ist das Ehegattensplitting aus dem Jahre 1958 in der Tat nicht mehr gerecht und muß reformiert werden.

Sehr geehrter Herr Kühle,
Da Finanzen nicht zu meinem Ressort gehören, habe ich mich im Internet unter Ehegattensplitting bei Wikipedia, und Steuernetz informiert.
Es gibt Vor- und Nachteile des Splittings. Auch innerhalb der PBC wird darüber diskutiert.