(...) Neben dem so genannten Grundversorgungsauftrag und einem gesetzlich definierten Programmauftrag zählt die Wahrung der politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit zum unumstößlichen Selbstverständnis sowie zur explizit definierten Handlungsmaxime des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Meiner Überzeugung nach wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesen Pflichten mit der gegenwärtigen Programmausgestaltung gerecht. Ein von Ihnen in den Raum gestellter Spielraum für eine mögliche Zensur kann ich nicht feststellen. (...)
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Sehr geehrter Herr Weisner,
(...) Punkt Ihrer Anfrage muss ich Sie auf die Gewaltenteilung hinweisen. Ausländerbehörden unterstehen dem jeweiligen Bundesland. Falls nach Ihrer Ansicht die Arbeitsweise der Ausländerbehörde in Berlin in der Kritik steht, können Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Land Berlin wenden. (...)
(...) zum konkreten Fall kann ich mich nicht äußern. Generell müssen Vorwürfe gegen Polizisten aufgeklärt werden. Dieser Pflicht kommen Gerichte und Staatsanwaltschaften auch nach. (...)
(...) als Vertreter der rechtsetzenden Gewalt ist eine Einmischung in die Rechtsprechung stets problematisch. Auch ist es inhaltlich nur auf Basis von Presseberichten kaum möglich, qualifizierte Aussagen zum Verfahrensverlauf und zum Urteil zu machen. (...)
(...) beim besten Willen, wie soll ich einen Vorgang beurteilen, den ich nicht kenne? (...)