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Eine Direktwahl des Bundespräsidenten ist mit diesem Rollenbild des Grundgesetzes nur schwer vereinbar: Es würde zu einer parteipolitischen Polarisierung des Amtes, auch durch einen öffentlich ausgetragenen Wahlkampf, kommen, welche die Integrationsfunktion erschwere könnte.
Deshalb werden wir das am Freitag beschlossene Wahlrecht verfassungsrechtlich überprüfen lassen.
wir gehen immer konstruktiv mit den Dingen um.
Zugleich mache ich keinen Hehl daraus, dass ich eine Frauenquote auch innerhalb der Partei richtig finde – jedenfalls solange sie objektiv notwendig ist.
Das Verzichten auf die Grundmandatsklausel und eine stärkere Orientierung hin zur Verhältniswahl zieht keine Abschaffung des Direktmandats nach sich